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OLG Hamm, 28.05.2004 - 5 UF 483/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt; Verwirkung von Unterhaltsansprüchen wegen einer Beziehung zu einem neuen Lebensgefährten während der Ehe; Unterhaltsmindernde Entgegenhaltung von aus einer Immobilie resultierenden Belastungen nach Übernahme der gesamten ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lüdenscheid, 23.09.2003 - 17 F 261/03
- OLG Hamm, 28.05.2004 - 5 UF 483/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 366 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99
Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern
Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2004 - 5 UF 483/03
Dabei gilt für Unterhaltsansprüche, dass an das sogenannte Zeitmoment keine strengen Anforderungen zu stellen sind (BGH FamRZ 2002, 1698).Auch in der Grundsatzentscheidung des BGH zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen (BGH FamRZ 2002, 1698), auf die das amtsgerichtliche Urteil gestützt wird, ging es nur um rückständige Unterhaltsansprüche.
- AG Starnberg, 21.11.2018 - 2 F 366/16
Unterhaltsverfahren: Einkommensermittlung bei Gesellschaftergeschäftsführer
Dies gilt auch uneingeschränkt bei Zusammenleben des getrenntlebenden oder geschiedenen bedürftigen Ehegatten mit einem neuen Partner (OLG München FamRZ 2005, 713; 2006, 1535; OLG Hamm FamRB 2005, 6 bei vollschichtiger Tätigkeit des Bedürftigen; Gerhardt FamRZ 2004, 1544 in Anm. zu BGH FamRZ 2004, 1170, 1173; vgl. auch Dgft., 17. Deutschen Familiengerichtstages 2007, Empfehlungen des Arbeitskreises 3). - OLG München, 23.11.2005 - 16 UF 1484/05
Berücksichtigung fiktiven Einkommens aus Haushaltsführung des …
Sie sind daher als nicht prägend im Wege der Anrechnung in die Unterhaltsberechnung einzustellen (OLG München, FamRZ 2005, 713; OLG Hamm, FamRB 2005, 6). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2005 - L 16/12 U 26/01 - Die von den Klägern überreichte Entscheidung des OLG Hamm vom 28. Mai 2004 - Az. 5 UF 483/03 - (mit Anmerkung), nach der bei einer gemeinsamen Haushaltsführung der Selbstbehalt abgesenkt werden kann, weil die Mietkosten geringer sind, ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.